BFH vom 25.05.2023 – IV R 33/19 – erweiterte Kürzung bei Erhalt einer Schlusszahlung anlässlich der Beendigung eines Mietvertrages vor Überlassung des Mietobjektes
BFH vom 20.04.2023 – III R 53/20 – erweiterte Grundbesitzkürzung – Gewerbeertrag einer Komplementär-GmbH bei fehlender Beteiligung am Gesellschaftsvermögen einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG
BFH vom 09.03.2023 – IV R 11/20 – erweiterte Grundbesitzkürzung – Sondervergütungen an nicht der Gewerbesteuer unterliegende Mitunternehmer
Die Entwicklungen im Gewerbesteuerrecht der letzten 12 Monaten haben RiBFH Dr. Christian Graw, Thomas Schöneborn, Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen und Stefan Liedtke RA/FAStR/StB heute im Rahmen des Webinars Praktisches Gewerbesteuerrecht 2023 über 7,25 Stunden vorgestellt und im Teilnehmendenkreis diskutiert.
Auch bot die Veranstaltung Gelegenheit zum Gedankenaustausch zwischen Personen aus kommunalen Prüfungsdiensten und aus Steuerabteilungen von Wirtschaftsunternehmen sowie Beratungsunternehmen.
Neben als der Technik bot sich uns auch dieser Anblick:
Die intensive Arbeitstagung endet mit dem Hinweis auf die Veranstaltung Praktisches Gewerbesteuerrecht 2024, die am 28. Juni 2024 stattfinden wird.
BFH vom 10.02.2022 – IV R 6/19 – Nichterfassung des Veräußerungsgewinns bei Übergang von originärer gewerblicher Tätigkeit zu vermögensverwaltender Tätigkeit
B. Hinzurechnungen
1. Finanzierungsaufwendungen, § 8 Nr. 1 lit. a GewStG
BFH – IV R 37/18 – Hinzurechnung von Vorbehalts- oder Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen, die an Verwertungsgesellschaften gezahlt werden – mündliche Verhandlung am 23. Februar 2023
BFH vom 09.03.2023 – IV R 25/20 – § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1a GewStG: teleologische Reduktion bei Sondervergütungen, wenn die mitunternehmerisch verbundene Person nicht der Gewerbesteuer unterliegt – mündliche Verhandlung 09. März 2023
BFH – IV R 11/20 – Komplementärvergütung – mündliche Verhandlung 20. April 2023
BFH – III R 30/21 – Unternehmensidentität Zeitpunkt sowie Zeitdauer der Fortdauer bei Anwachsung eines Gewerbebetriebes der Personengesellschaft auf eine Körperschaft
c) mehrstöckige Personengesellschaften, Ländererlasse vom 11.08.2021
2. Kapitalgesellschaften
3. Besonderheiten aufgrund der Regelung des § 10a S. 12 GewStG
4. Auswirkungen von Umwandlungen
a) Einbringung von Betrieben
BFH – IV R 25/21 – Verlustübergang auf atypisch stille Gesellschaft
BFH – IV R 26/21 – Einbringung des Betriebes in eine Personengesellschaft
b) Einbringung von Mitunternehmeranteilen
c) Abspaltungen
BFH vom 12.11.2020 – IV R 29/18 – Wegfall der Verlustvorträge bei Abspaltung; § 19 UmwStG und § 10a S. 10 1. HS gelten nicht für Fehlbeträge einer Mitunternehmerschaft – § 8c Abs. 1 S. 5 KStG findet keine Anwendung auf die Übertragung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft
BFH – IV R 23/21 – Aufhebung des Vorbehaltes der Nachprüfung gegenüber dem Steuerpflichten und Änderung des Zerlegungsbescheides gegenüber den Gemeinden – Fehlende Zustimmung einer Gemeinde nach nachträglich bekanntwerde Tatsache
BFH vom 25.02.2021 – IV B 27/20 – Zerlegung bei einem Solarpark vor Aufnahme der solaren Strahlung in den besonderen Zerlegungsmaßstab des § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG (Streitjahr 2012)
BFH – IV R 5/22 – Zerlegung bei Offshore Windparks in gemeindefreiem Gebiet
BFH – IV R 21/21 – Zerlegung bei Pipelineunternehmen – Tätigkeit auch für andere Unternehmen durch die Zentrale
BFH – IV R 22/21 – Zerlegung bei Pipelineunternehmen – Tätigkeit auch für andere Unternehmen durch die Zentrale
Regierungsdirektor Thomas Schöneborn, LL.M. Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Steuerberater, Stefan Liedtke, LL.M.
Tagungsprogramm
A. Aktuelle Gesetzgebung
1. § 2 Abs. 8 GewStG-E in der Fassung des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) – Optionsmodell
2. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG i.d.F. des FoStoG – Unschädlichkeit von Photovoltaikanlagen / Ladestromeinrichtungen / Bagatellgrenze ab 2021
3. § 29 GewStG i.d.F. des FoStoG – Zerlegung nach installierter Leistung ab 2021
B. Hinzurechnungen
1. Finanzierungsaufwendungen, § 8 Nr. 1 lit. a GewStG
a) Bankenprivileg, § 19 Abs. 4 GewStDV i.d.F. ab 2021
b) Cash-Pooling
c) Durchlaufende Finanzierungen
d) Schuldzinsen aus dem Erwerb von Mitunternehmeranteilen an einem Finanzdienstleistungsinstitut
2. Mieten / Pachten, § 8 Nr. 1 lit. d/e GewStG
fiktives Anlagevermögen
a) bisherige Rechtsprechung
b) FG Baden-Württemberg vom 24.09.2020 – 3 K 2762/19 [Rev. III R 59/20]
c) Ausblick – wie geht es weiter bei in den Aktivierungsfällen (Bauzeitzinsen / Mieten und Pachten / Anlagevermögen – Umlaufvermögen / unterjähriges Ausscheiden)
C. Kürzungen
Erweiterte Grundbesitzkürzung
a) zeitliche und sachliche Ausschließlichkeit
b) Unschädlichkeiten nach FoStoG
aa) 10 % Grenze betreffend Einnahmen auf Stromlieferungen
bb) 5 % allgmeine Bagatellgrenze
cc) alte und neue Zweifelsfragen
D. Verluste
1. Personenunternehmen
a) Unternehmeridentität
b) Unternehmensidentität
2. Kapitalgesellschaften
§ 10a S. 12 GewStG
3. Auswirkungen von Umwandlungen
a) Einbringung von Betrieben
b) Einbringung von Mitunternehmeranteilen
c) Abspaltungen
E. Gewerbesteuerhebesätze zwischen Steueroptimierung und Gestaltungsmissbrauch
Strafrechtliche Risiken
F. Zerlegung
1. Allgemeines
2. Kurzarbeitergeld in der Zerlegung
3. Standortschließungen und deren Auswirkungen auf Zerlegungen nach § 33 Abs. 2 GewStG
Mit der auf den 18.12.2020 verschobene Tagung Praktisches Gewerbesteuerrecht 2020 der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. endete das diesjährige Tagungsprogramm.
Die Tagung war ursprünglich als Präsenzveranstaltung geplant und wurde aufgrund der allgemeinen Entwicklung dann als Hybridveranstaltung konzipiert, um dann letztlich als reines Webinar durchgeführt zu werden.
Unter Leitung von RA/FAStR/StB Stefan Liedtke, LL.M. diskutierten Regierungsdirektor Thomas Schöneborn, LL.M. (OFD Nordrhein-Westfalen) und Richter am Bundesfinanzhof Dr. Christian Graw die Entwicklung auf dem Gebiet des Gewerbesteuerrechts der vergangenen Monate.
Schwerpunkt der der Tagung war in diesem Jahr die grundlegende Darstellungen der Themen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Veräußerungen, Ausschüttungen, Teilwertabschreibungen) sowie Verlustverrechnung unter Berücksichtigungen von Veränderungen im Rahmen der unternehmerischen Betätigung und der Zusammensetzung des Kreises der Unternehmer.
Eingeramt von den genannten Themen diskutierte die Referenten darüber hinaus die aktuellen Entwicklung auf dem Gebiet der Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen und gingen auf die Fragstellungen aus dem Kreis der teilnehmenden Personen ein.
Die Diskutanten kamen überein, dass die jüngere Rechtsprechung des III. Senates des BFH durch die bereits anhängigen Verfahren und durch weitere Verfahren, die ihren Weg noch zum BFH finden müssen, sich künftig weiter herausbilden wird und auf eine Vielzahl von Fallkonstellationen austrahlen wird.
Abgerundet wurde die Veranstaltung mit der Darstellung der Entwicklung rund um die Beteiligung kommunaler Prüfungsdienste an Außenprüfungen der staatlichen Finanzverwaltungen. So stärkt die Rechtsprechung die langjährige Praxis der Finanzverwaltung; stellt aber auch deutlich heraus, dass das die Teilnahme kommunaler Prüfungsdienste an der Außenprüfung der Finanzverwaltung beobachtender Natur ist.
Die Tagung endete mit der Ankündigung, dass die Tagung Praktisches Gewerbesteuerrecht 2021 am 25. Juni 2021 im Pullman Hotel, Köln und als Webinar angeboten wird.
Die Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. und die Referenten wünschen Ihnen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins Jahr 2021.
Am 23. Juni 2020 veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. in Zusammenarbeit mit der Jurgrad gGmbH ein interaktives Webinar.
Das Webinar trat an die Stelle der jährlichen Sommertagung: Praktisches Gewerbesteuerrecht, das für den 19. Juni 2020 geplant war.
An den Webinar nahmen mehr als 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verwaltung, Unternehmen und Beraterschaft teil. Besonders erfreulich war, dass die Veranstaltung von früheren Präsenzteilnehmenden ebenso angenommen wurde, wie von Personen, die zum ersten Mal teilgenommen haben.
Die heute verfügare Technik machte es möglich, dass trotz der fehlenden physischen Präsenz viele Fragen aus dem Autiorium besprochen werden konnten, die per Chat, zumeist aber per Audiofreischaltung erörter werden konnten.
Nach der Veranstaltung erreichten uns positive Rückmeldungen zur technischen und fachlichen Qualität des Webinars.
Unser Dank gilt den fleissigen Kräften, der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. sowie der Jurgrad gGmbH, die die Veranstaltung in technischer und organisatorischer Hinsicht erst möglich gemacht haben.
Letztlich darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass vielfach die Rückkehr zur Präsenz gewünscht wurde. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach, denn auch wir vermissen Ihre Präsenz. Denn so sieht es aus unserer Perspektive aus, wenn Sie nicht präsent sind:
Dr. Christian Graw – Stefan Liedtke – Thomas Schöneborn
Es diskutieren im Rahmen eines Webinars RD Thomas Schöneborn, LL.M.(OFD NRW), RA/FAStR/StB Stefan Liedtke, LL.M. (Warth & Klein Grant Thornton) und Dr. Christian Graw (RiBFH) aktuelle Entwicklungen im Gewerbesteuerrecht anhand von Gesetzesänderungen und neuerer Rechtsprechung.
A. Gesetzesänderungen
Änderung der Hinzurechnung für Elektrofahrzeuge, § 8 Nr. 1 lit. d GewStG
Änderung der Kürzung bei Auslandsdividenden nach § 9 Nr. 7 GewStG
E-KöMoG: Anhebung des Anrechnungsfaktors bei § 35 EStG von 3,8 auf 4,0
Konjunkturpaket (Beschluss vom 03. Juni 2020): Verbesserung des Verlustrücktrages nach § 10d EStG (Mehrjahresrücktrages/Anhebung des Höchstbetrages/Mindestgewinnbesteuerung) / gWG: Anhebung der Grenze / degressive AfA / Anhebung des Freibetrages bei § 8 Nr. 1 auf EUR 200.000
B. Rechtsprechung
(keine) Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 2. Var. EStG für Zwecke der Gewerbesteuer, BFH vom 06.06.2019 – IV R 30/16
(keine) Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I, BFH vom 11.07.2019 – I R 26/18
(keine) Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns II, BFH vom 11.07.2019 – IR 13/18
Hinzurechnung von Zinsen nach § 8 Nr. 1 lit. a GewStG für durchlaufende Kredite, BFH vom 17.07.2019 – III R 24/16
Sortenschutzrecht, ein Recht im Sinne des § 8 Nr. 1 lit. f GewStG, BFH Urteil v. 19.12.2019 – III R 39/17
(keine) erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Beteiligung an (nicht) gewerblich geprägten Personengesellschaften, BFH vom 06.06.2019 – IV R 9/19 (IV R 26/14) und BFH vom 27.06.2019 – IV R 44/16
(keine) erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Mitüberlassung von Betriebsvorrichtungen, BFH vom 28.11.2019 – III R 34/17; 18.12.2019 – III R 36/17
(kein) Übergang des nach § 10a GewStG vortragsfähigen Verlustes im Rahmen der Ausgliederung bei Fortführung eigener Aktivitäten des übertragenden Rechtsträgers, BFH vom 17.01.2019 – III R 35/17, BStBl. 2019 II 407
Wegfall der Unternehmensidentität bei Einstellung des bisherigen Betriebes, BFH vom 19.12.2019 – IV R 8/17
Wegfall der Unternehmensidentität bei Ruhen des Gewerbebetriebes, BFH vom 30.10.2019 – IV R 59/16
C. Neues aus der Verwaltung
Für die Veranstaltung ist ein Zeitfenster von 3,5 Stunden inkl. kurzer Pausen vorgesehen.
Die Veranstaltung wird als Live Übertragung angeboten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten die Möglichkeit zur eigenen Wortmeldung und zur schriftlichen Einreichung von Fragen.