Praktisches Gewerbesteuerrecht 2023 – ein Rückblick

Die Entwicklungen im Gewerbesteuerrecht der letzten 12 Monaten haben RiBFH Dr. Christian Graw, Thomas Schöneborn, Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen und Stefan Liedtke RA/FAStR/StB heute im Rahmen des Webinars Praktisches Gewerbesteuerrecht 2023 über 7,25 Stunden vorgestellt und im Teilnehmendenkreis diskutiert.

Auch bot die Veranstaltung Gelegenheit zum Gedankenaustausch zwischen Personen aus kommunalen Prüfungsdiensten und aus Steuerabteilungen von Wirtschaftsunternehmen sowie Beratungsunternehmen.

Neben als der Technik bot sich uns auch dieser Anblick:

Die intensive Arbeitstagung endet mit dem Hinweis auf die Veranstaltung Praktisches Gewerbesteuerrecht 2024, die am 28. Juni 2024 stattfinden wird.

Praktisches Gewerbesteuerrecht 2023

Webinar am Freitag, den 16. Juni 2023 im Zeitraum von 9:00 Uhr bis 17:45 Uhr

A. Steuerpflicht

1. Beginn der Steuerpflicht, § 2 Abs. 1 S. 1 GewStG

BFH vom 01.09.2022 – IV R 13/20 – Beginn der Steuerpflicht bei einem gewerblichen Grundstückshändler

BFH IV R 23/22 – Beginn der Steuerpflicht bei einer sog. Ein-Objekt-Gesellschaft

BFH vom 30.08.2022 – X R 17/21 – keine vorweggenommenen Betriebsausgaben im Rahmen des § 2 Abs. 5 GewStG (Betriebsübergang)

2. Entwicklungen im Bereich der Abfärbung

BFH VIII R 1/22 – geringfügige gewerbliche Beteiligungseinkünfte einer Freiberufler-Personengesellschaft

3. Steuerpflicht ausländischer Immobiliengesellschaften

BFH vom 23.03.2022 – III R 35/20 – Gewerbesteuerpflicht einer Immobilien GmbH bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft

4. Der Teilbetrieb im Gewerbesteuerrecht

BFH vom 13.06.2022 – X B 148/21 – ortsverschiedene Photovoltaikanlagen als Teilbetriebe

5. Nichterfassung des Veräußerungsgewinns

BFH vom 10.02.2022 – IV R 6/19 – Nichterfassung des Veräußerungsgewinns bei Übergang von originärer gewerblicher Tätigkeit zu vermögensverwaltender Tätigkeit

B. Hinzurechnungen

1. Finanzierungsaufwendungen, § 8 Nr. 1 lit. a GewStG

BFH vom 07.10.2021 – III R 15/18 – Stückzinsen bei Sachdarlehen

BFH – III R 32/22 – Zinsen auf Depotverbindlichkeiten bei Rückversicherungsunternehmen

2. Mieten / Pachten, § 8 Nr. 1 lit. d/e GewStG

a) Aktivierung von Mieten und Pachten – aktuelle Entwicklungen

BFH vom 20.10.2022 – III R 33/21 – Wartungsgebühren bei Leasingverträgen

BFH vom 01.06.2022 – III R 56/20 – Mehrwegbehälter

BFH vom 23.03.2023 – III R 5/22 – Sponsoring

BFH – III R 33/22 – Aufwendungen an Werbeträgeranbieter

b) fiktives Anlagevermögen – aktuelle Entwicklungen

BFH vom 23.03.2022 – III R 14/21 – Messestandplätze

BFH vom 19.01.2023 – III R 22/20 – Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltungsbetriebe

BFH – III R 35/21 – Messestände als Anlagevermögen – mündliche Verhandlung am 23. März 2023 – aufgehoben

BFH – III R 39/21 – Standplätze für gastronomische Leistungen

BFH – III R 36/22 – kurzzeitige Anmietung von Werbeflächen

BFH – III R 39/22 – Unterkünfte von Arbeitnehmern

3. Aufwendungen nach § 8 Nr. 1 lit. f GewStG

BFH vom 29.06.2022 – III R 2/21 – Synchronisierung von Spielfilmen

BFH – IV R 37/18 – Hinzurechnung von Vorbehalts- oder Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen, die an Verwertungsgesellschaften gezahlt werden – mündliche Verhandlung am 23. Februar 2023

4. § 8 Nr. 4 GewStG – Besteuerung der KGaA

BFH vom 14.09.2022 – I R 13/20 – Hinzurechnung bei sog. Drittanstellung von Geschäftsführern bei einer KGaA

5. § 8 Nr. 5 GewStG

BFH vom 28.06.2022 – I R 43/18 – Kürzung von Schachteldividenden bei doppelt ansässigen Gesellschaften

C. Kürzungen – erweiterte Kürzung

1. Auswirkungen der Änderung Rechtsprechung des BFH zur Betriebsaufspaltung

a) Entscheidungsfall – Personengesellschaft

b) Abwandlung I – Kapitalgesellschaft

c) Abwandlung II – optierende Personengesellschaft, § 1 Abs. 1a KStG

2. Sondervergütungen

3. sonstige neuere Rechtsprechung / anhängige Verfahren

BFH vom 18.09.2021 – III R 3/19 – Ausschließlichkeit in zeitlicher Hinsicht bei Kapitalgesellschaften

BFH vom 27.10.2021 – III R 7/19 – Beginn der Grundstücksverwaltung im Laufe des Erhebungszeitraums

BFH – IV R 19/22 – Betriebsverpachtung [Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 22.06.2022 – 2 K 2599/18 G, NWB YAAAJ-21366]

BFH – III R 12/22 – Zurechnung von Verkäufen anderer Objektgesellschaften

BFH III R 41/22 – erweiterte Kürzung im Organkreis [Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 22.09.2022 – 9 K 2833/21 G]

BFH – IV R 24/21 – zeitweise Veräußerung der Mobilien an die mietende Person

BFH vom 29.06.2022 – III R 19/21 – § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1: Überlassung an Gesellschafter oder Genossen

BFH vom 01.06.2022 – III R 3/21 – § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1: Verpachtung von Dachflächen an teilweise personenidentische, gewerblich tätige GbR

BFH – III R 26/21 – § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1: zum Begriff des „Dienen“

BFH vom 09.03.2023 – IV R 25/20 – § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1a GewStG: teleologische Reduktion bei Sondervergütungen, wenn die mitunternehmerisch verbundene Person nicht der Gewerbesteuer unterliegt – mündliche Verhandlung 09. März 2023

BFH – IV R 11/20 – Komplementärvergütung – mündliche Verhandlung 20. April 2023

BFH vom 27.10.2021 – I R 39/19 – § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 2: zu den Begriffen Überführung und Übertagung bei Formwechsel

D. Verluste

1. Personenunternehmen

a) Unternehmeridentität

b) Unternehmensidentität

BFH – III R 30/21 – Unternehmensidentität Zeitpunkt sowie Zeitdauer der Fortdauer bei Anwachsung eines Gewerbebetriebes der Personengesellschaft auf eine Körperschaft

c) mehrstöckige Personengesellschaften, Ländererlasse vom 11.08.2021

2. Kapitalgesellschaften

3. Besonderheiten aufgrund der Regelung des § 10a S. 12 GewStG

4. Auswirkungen von Umwandlungen

a) Einbringung von Betrieben

BFH – IV R 25/21 – Verlustübergang auf atypisch stille Gesellschaft

BFH – IV R 26/21 – Einbringung des Betriebes in eine Personengesellschaft

b) Einbringung von Mitunternehmeranteilen

c) Abspaltungen

BFH vom 12.11.2020 – IV R 29/18 – Wegfall der Verlustvorträge bei Abspaltung; § 19 UmwStG und § 10a S. 10 1. HS gelten nicht für Fehlbeträge einer Mitunternehmerschaft – § 8c Abs. 1 S. 5 KStG findet keine Anwendung auf die Übertragung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft

c) Verschmelzungen

BFH vom 12.05.2020 – I R 57/17 – Verlustübergang nach § 12 Abs. 3 S. 2 UmwStG 1995

5. Verfahrensrecht

BFH vom 17.03.2021 – IV R 7/20 – Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfeststellung

BFH vom 10.02.2022 – IV R 33/18 – Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfeststellung

BFH – XI R 18/22 – Abfechtungsgegenstand

E. Betriebsstätte(n) / Zerlegung

BFH vom 20.05.2022 – IV B 50/21 (AdV) – Antrag einer Gemeinde auf Aussetzung / Aufhebung der Vollziehung des Zerlegungsbescheides

BFH – IV R 23/21 – Aufhebung des Vorbehaltes der Nachprüfung gegenüber dem Steuerpflichten und Änderung des Zerlegungsbescheides gegenüber den Gemeinden – Fehlende Zustimmung einer Gemeinde nach nachträglich bekanntwerde Tatsache

BFH vom 25.02.2021 – IV B 27/20 – Zerlegung bei einem Solarpark vor Aufnahme der solaren Strahlung in den besonderen Zerlegungsmaßstab des § 29 Abs. 1 Nr. 2 GewStG (Streitjahr 2012)

BFH – IV R 5/22 – Zerlegung bei Offshore Windparks in gemeindefreiem Gebiet

BFH – IV R 21/21 – Zerlegung bei Pipelineunternehmen – Tätigkeit auch für andere Unternehmen durch die Zentrale

BFH – IV R 22/21 – Zerlegung bei Pipelineunternehmen – Tätigkeit auch für andere Unternehmen durch die Zentrale

Praktisches Gewerbesteuerrecht 2021 (Präsenz und als interaktives Audio-Webinar)

25. Juni 2021 (9:00 Uhr bis 17:45 Uhr)

Referenten

Richter am Bundesfinanzhof Dr. Christian Graw

Regierungsdirektor Thomas Schöneborn, LL.M. Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Steuerberater, Stefan Liedtke, LL.M.

Tagungsprogramm

A. Aktuelle Gesetzgebung

1. § 2 Abs. 8 GewStG-E in der Fassung des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG) – Optionsmodell

2. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG i.d.F. des FoStoG – Unschädlichkeit von Photovoltaikanlagen / Ladestromeinrichtungen / Bagatellgrenze ab 2021

3. § 29 GewStG i.d.F. des FoStoG – Zerlegung nach installierter Leistung ab 2021

B. Hinzurechnungen

1. Finanzierungsaufwendungen, § 8 Nr. 1 lit. a GewStG

a) Bankenprivileg, § 19 Abs. 4 GewStDV i.d.F. ab 2021

b) Cash-Pooling

c) Durchlaufende Finanzierungen

d) Schuldzinsen aus dem Erwerb von Mitunternehmeranteilen an einem Finanzdienstleistungsinstitut

2. Mieten / Pachten, § 8 Nr. 1 lit. d/e GewStG

fiktives Anlagevermögen

a) bisherige Rechtsprechung

b) FG Baden-Württemberg vom 24.09.2020 – 3 K 2762/19 [Rev. III R 59/20]

c) Ausblick – wie geht es weiter bei in den Aktivierungsfällen (Bauzeitzinsen / Mieten und Pachten / Anlagevermögen – Umlaufvermögen / unterjähriges Ausscheiden)

C. Kürzungen

Erweiterte Grundbesitzkürzung

a) zeitliche und sachliche Ausschließlichkeit

b) Unschädlichkeiten nach FoStoG

aa) 10 % Grenze betreffend Einnahmen auf Stromlieferungen

bb) 5 % allgmeine Bagatellgrenze

cc) alte und neue Zweifelsfragen

D. Verluste

1. Personenunternehmen

a) Unternehmeridentität

b) Unternehmensidentität

2. Kapitalgesellschaften

§ 10a S. 12 GewStG

3. Auswirkungen von Umwandlungen

a) Einbringung von Betrieben

b) Einbringung von Mitunternehmeranteilen

c) Abspaltungen

E. Gewerbesteuerhebesätze zwischen Steueroptimierung und Gestaltungsmissbrauch

Strafrechtliche Risiken

F. Zerlegung

1. Allgemeines

2. Kurzarbeitergeld in der Zerlegung

3. Standortschließungen und deren Auswirkungen auf Zerlegungen nach § 33 Abs. 2 GewStG

Praktisches Gewerbesteuerrecht 2020

18. Dezember 2020

9:00 Uhr bis 17:45 Uhr

Köln, Pullman Hotel

Zusammen miteinander diskutieren – sich austauschen

Die Tagung Praktisches Gewerbesteuerrecht 2020 findet am 18. Dezember 2020 im Hotel Pullman, Köln statt.

Schwerpunkt der Veranstaltung werden die Entwicklungen im Bereich der Hinzurechnungen und Kürzungen, der Verlustnutzung und der Zerlegung sein.

Ihr Anmeldung nehmen wir schon jetzt gerne entgegen: http://fachanwalt-fuer-steuerrecht.de/Veranstaltung.aspx?vaid=20100199&vaGroup=vaWeitereVeranstaltungen

Praktisches Gewerbesteuerrecht 2019

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Richtervorlage des Finanzgerichts Hamburg zurückgewiesen hat, wurden die bis dato durch die Finanzgerichte zurückgestellten Verfahren wieder aufgenommen und zu Entscheidungen geführt.

Auch durch den mit großer Spannung erwarteten Beschluss des GrS vom 25.09.2018 GrS 2/16 ist erhebliche Bewegung in die Beurteilung und Gestaltung von Fällen mit einer erweiterten Kürzung bei grundstücksverwaltenden Personengesellschaften entstanden.

Das Seminar 2019 nimmt diese Vielzahl von Entscheidungen der Finanzgerichte zum Anlass die sich abzeichnenden Auswirkungen der finanzgerichtlichen Entscheidungen für die Besteuerungspraxis zu untersuchen.

Gegenstand der Veranstaltung sind dabei nicht nur die bei Konzeptionierung vorliegenden Entscheidungen, sondern auch die in der Folgezeit ergangenen Entscheidungen.

Relevante Schwerpunkte der Veranstaltung bilden die gewerbesteuerlichen Besonderheiten der Hinzurechnung, der Kürzung, der Umwandlung sowie der Zerlegung.

Nachdem nunmehr auch der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2019 veröffentlicht wurde, aus dem sich Änderungen des Gewerbesteuergesetzes ergeben, werden auch diese als Hinweis auf mögliche Änderungen der Rechtslage durch das Jahressteuergesetz 2019 im Rahmen der Veranstaltung dargestellt.

Gastspiel in der Landeshauptstadt Hannover, 9. November 2018

Im Jahr 2018 fand die in Köln beheimatete Veranstaltung „Praktisches Gewerbesteuerrecht“ außerplanmäßig auch in der niedersächsichen Landeshaupstadt statt.

Der Veranstalter trug damit dem Bestreben der in Niedersachsen beheimateten Steuerwissenschaft und Praxis Rechnung und leistete einen Beitrag zur Stärkung des Steuerstandortes Hannover.

Auch am Standort Hannover setzte sich der Kreis der teilnehmenden Personen aus Vertretern der Steuerabteilungen von Unternehmen, aus Bediensteten kommunaler Prüfungsdienste wie auch aus Teilnerhmerinnen und Teilnehmern aus der Beraterschaft zusammen.

Der Erfolg der Veranstaltung hat gezeigt, dass der Steuerstandort Hannover nicht unterschätzt werden sollte. Zugleich sind zeigt der Zuspruch, dass das Thema Gewerbesteuerrecht in der Praxis von erheblicher Bedeutung ist, so dass auch in den kommenden Jahren über eine zweite Veranstaltung an einem anderen Standort nachzudenken ist.

Praktisches Gewerbesteuerrecht 2018

Am 06. Juli 2018 richtet die Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. in Köln die Tagung „Praktisches Gewerbesteuerrecht“ aus.

Auftakt der inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Gewerbesteuer bildet  das Thema Verlustnutzung.

Schwerpunkt der Veranstaltung sind die neueren Entwicklungen auf dem Gebiet der Hinzurechnungen und Kürzungen.

Praktisches Gewerbesteuerrecht 2017

Am 30. Juni 2017 findet erneut die Veranstaltung „Praktisches Gewerbesteuerrecht“ der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. in Köln statt.

Die in diesem Jahr richtet die Veranstaltung ein besonderes Augenmerk auf das Thema Verluste.

Praktisches Gewerbesteuerrecht 2016

Für das Seminar „Praktisches Gewerbesteuerrecht“ konnte Herr Richter am Finanzgericht Dr. Christian Graw als dritter Referent gewonnen werden.

Herr Dr. Graw ergänzt das bisherige Referentteam durch seine Expertise im Bereich der gewerbesteuerlichen Auswirkungen von Umwandlungsvorgängen und deren Folgewirkungen bei späteren Ereignissen.

Praktisches Gewerbesteuerecht 2015

Köln ist neuer Seminarort des jährlichen Seminars „Praktisches Gewerbesteuerrecht“.

Die Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. begründet am Standort Köln eine neue Veranstaltungsreihe zum Gewerbesteuerrecht, die sich Praktikersicht auf die originären Themen des Gewerbesteuerrechts konzentriert.

Der Fokus der Veranstaltung soll künftig auf den Themen:

  • Hinzurechnungen
  • Kürzungen
  • Gewerbeverlust
  • Zerlegung

liegen.