Damit können ab dem Erhebungszeitraum 2021 substantielle Änderungen im Bereich der erweiterten Kürzung sowie der Zerlegung bei Betrieben die bestimmte Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderer Energieträger in Kraft treten.
Damit können ab dem Erhebungszeitraum 2021 substantielle Änderungen im Bereich der erweiterten Kürzung sowie der Zerlegung bei Betrieben die bestimmte Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderer Energieträger in Kraft treten.