Bundestag verabschiedet KöMoG (Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts

  • § 1a KStG-E eröffnet Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit sich als Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen [Folgeänderung des § 5 Abs. 1 GrEStG]
  • Umwandlungsteuerrechtliche Änderungen
  • Ersatz der Ausgleichsposten für Mehr- und Minderabführungen durch Einlagelösen
  • Verlängerung der Fristen nach § 6b EStG und § 7g EStG

Beschluss des Bundesrates: Ende Juni 2021

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