Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung

Unter Punkt 13 sieht die Bundesregierung die Schaffung eines neuen besonderen Zerlegungsmaßstab für Rechenzentren vor.

Nach Ansicht der Bundesregierung profitieren Kommunen von der Ansiedlung von Rechenzentren bisher kaum vom Gewerbesteueraufkommen des Unternehmens. Das liege an der Systematik des Gewerbesteuerrechtes. Es bedürfe daher eines besonderen Zerlegungsmaßstab, um die Ansiedlung von Rechenzentren für Kommunen attraktiv zu gestalten.