Praktisches Gewerbesteuerrecht 2020 – Tagungsprogramm

18. Dezember 2020

interaktives Webinar

A. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

  1. Besteuerung von Veräußerungsvorgängen
  2. Besteuerung von Ausschüttungen
  3. Besonderheiten im Organschaftsfall
  4. Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen

B. Hinzurechnungen / Kürzungen

  1. Konzernfinanzierung – Auswirkung der Änderungen des § 19 GewStDV
  2. Fiktives Anlagevermögen nach dem Verständnis der III. Senates – welcher Anwednungsbereich verbleibt noch für § 8 Nr. 1 lit. d/e GewStG
  3. Bauzeitzinsen – Aktivierung – Anlagevermögen / Umlaufvermögen – neuere Rechtsprechung

C. Sachliche Steuerpflicht – Mehrheit von Betrieben

Zum Begriff des Unternehmens

D. Die Funktion der kommunalen Prüfungsdienste

  1. Bisherige Praxis
  2. Auswirkungen der Entscheidung des BFH vom 23.01.2020

E. Gewerbeverluste

  1. bei Kapitalgesellschaften
  2. bei Personengesellschaften
  3. bei Umwandlungen

Praktisches Gewerbesteuerrecht 2020

18. Dezember 2020

9:00 Uhr bis 17:45 Uhr

Köln, Pullman Hotel

Zusammen miteinander diskutieren – sich austauschen

Die Tagung Praktisches Gewerbesteuerrecht 2020 findet am 18. Dezember 2020 im Hotel Pullman, Köln statt.

Schwerpunkt der Veranstaltung werden die Entwicklungen im Bereich der Hinzurechnungen und Kürzungen, der Verlustnutzung und der Zerlegung sein.

Ihr Anmeldung nehmen wir schon jetzt gerne entgegen: http://fachanwalt-fuer-steuerrecht.de/Veranstaltung.aspx?vaid=20100199&vaGroup=vaWeitereVeranstaltungen

Aktuelles Gewerbesteuerrecht 2020 – Nachlese

Am 23. Juni 2020 veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. in Zusammenarbeit mit der Jurgrad gGmbH ein interaktives Webinar.

Das Webinar trat an die Stelle der jährlichen Sommertagung: Praktisches Gewerbesteuerrecht, das für den 19. Juni 2020 geplant war.

An den Webinar nahmen mehr als 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verwaltung, Unternehmen und Beraterschaft teil. Besonders erfreulich war, dass die Veranstaltung von früheren Präsenzteilnehmenden ebenso angenommen wurde, wie von Personen, die zum ersten Mal teilgenommen haben.

Die heute verfügare Technik machte es möglich, dass trotz der fehlenden physischen Präsenz viele Fragen aus dem Autiorium besprochen werden konnten, die per Chat, zumeist aber per Audiofreischaltung erörter werden konnten.

Nach der Veranstaltung erreichten uns positive Rückmeldungen zur technischen und fachlichen Qualität des Webinars.

Unser Dank gilt den fleissigen Kräften, der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. sowie der Jurgrad gGmbH, die die Veranstaltung in technischer und organisatorischer Hinsicht erst möglich gemacht haben.

Letztlich darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass vielfach die Rückkehr zur Präsenz gewünscht wurde. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach, denn auch wir vermissen Ihre Präsenz. Denn so sieht es aus unserer Perspektive aus, wenn Sie nicht präsent sind:

Dr. Christian Graw – Stefan Liedtke – Thomas Schöneborn

Aktuelles zur Gewerbesteuer 2020

23. Juni 2020

14:00 bis 17:30 Uhr

Live Übertragung

Es diskutieren im Rahmen eines Webinars RD Thomas Schöneborn, LL.M. (OFD NRW), RA/FAStR/StB Stefan Liedtke, LL.M. (Warth & Klein Grant Thornton) und Dr. Christian Graw (RiBFH) aktuelle Entwicklungen im Gewerbesteuerrecht anhand von Gesetzesänderungen und neuerer Rechtsprechung.

A. Gesetzesänderungen

  1. Änderung der Hinzurechnung für Elektrofahrzeuge, § 8 Nr. 1 lit. d GewStG
  2. Änderung der Kürzung bei Auslandsdividenden nach § 9 Nr. 7 GewStG
  3. E-KöMoG: Anhebung des Anrechnungsfaktors bei § 35 EStG von 3,8 auf 4,0
  4. Konjunkturpaket (Beschluss vom 03. Juni 2020): Verbesserung des Verlustrücktrages nach § 10d EStG (Mehrjahresrücktrages/Anhebung des Höchstbetrages/Mindestgewinnbesteuerung) / gWG: Anhebung der Grenze / degressive AfA / Anhebung des Freibetrages bei § 8 Nr. 1 auf EUR 200.000

B. Rechtsprechung

  1. (keine) Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 2. Var. EStG für Zwecke der Gewerbesteuer, BFH vom 06.06.2019 – IV R 30/16
  2. (keine) Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I, BFH vom 11.07.2019 – I R 26/18
  3. (keine) Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns II, BFH vom 11.07.2019 – IR 13/18
  4. Hinzurechnung von Zinsen nach § 8 Nr. 1 lit. a GewStG für durchlaufende Kredite, BFH vom 17.07.2019 – III R 24/16
  5. Sortenschutzrecht, ein Recht im Sinne des § 8 Nr. 1 lit. f GewStG, BFH Urteil v. 19.12.2019 – III R 39/17
  6. (keine) erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Beteiligung an (nicht) gewerblich geprägten Personengesellschaften, BFH vom 06.06.2019 – IV R 9/19 (IV R 26/14) und BFH vom 27.06.2019 – IV R 44/16
  7. (keine) erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei Mitüberlassung von Betriebsvorrichtungen, BFH vom 28.11.2019 – III R 34/17; 18.12.2019 – III R 36/17
  8. (kein) Übergang des nach § 10a GewStG vortragsfähigen Verlustes im Rahmen der Ausgliederung bei Fortführung eigener Aktivitäten des übertragenden Rechtsträgers, BFH vom 17.01.2019 – III R 35/17, BStBl. 2019 II 407
  9. Wegfall der Unternehmensidentität bei Einstellung des bisherigen Betriebes, BFH vom 19.12.2019 – IV R 8/17
  10. Wegfall der Unternehmensidentität bei Ruhen des Gewerbebetriebes, BFH vom 30.10.2019 – IV R 59/16

C. Neues aus der Verwaltung

Für die Veranstaltung ist ein Zeitfenster von 3,5 Stunden inkl. kurzer Pausen vorgesehen.

Die Veranstaltung wird als Live Übertragung angeboten.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten die Möglichkeit zur eigenen Wortmeldung und zur schriftlichen Einreichung von Fragen.

Es wird eine Tagungsunterlage ausgereicht.

Anmeldung unter: http://fachanwalt-fuer-steuerrecht.de/Veranstaltung.aspx?vaid=20100185&vaGroup=vaWeitereVeranstaltungen

Praktisches Gewerbesteuerrecht 2019 – ein Rückblick

Am 5. Juli 2019 in Köln fand zum 6. Mal die Tagung „Praktisches Gewerbesteuerrecht“ statt.

Traditionell setzte sich das Podium auch in diessem Jahr aus Mitgliedern der Finanzverwaltung, der Beraterschaft und der Richterschaft zusammen. Namentlich waren das Herr RD Thomas Schöneborn, LL.M. (OFD NRW), RiBFH Dr. Christian Graw und RA/FAStR/StB Stefan Liedtke, LL.M. (Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Den teilnehmenden Personen bot das Gelegenheit die unterschiedlichen Sichtweisen und Auslegungen des Gewerbesteuerrechts mit den Referenten zu diskutieren und Anregungen für die Praxis zu erhalten.

Schwerpunkte der Veranstaltung waren erneut die Bereiche Hinzurechnungen und Kürzungen. Im Vordergrund standen Finanzierungsaufwendungen sowie die erweiterte Grundbesitzkürzung. Ebenfalls einen breiten Raum nahmen die Besonderheiten der gewerbesteuerlichen Verlustverrechnung bei Mitunternehmerschaften ein. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch die ausführliche Darstellung des Zerlegungsrechts.

Die Tagung wurde auch in diesem Jahr durch einen umfangreichen Tagungsband begleitet.

Tagungsort war der große Saal in der 13. Etage des Pullman Hotels in Köln, der am Rande des fachlichen Teils zum Ausblick über die Stadtkulisse von Köln einlud.

Praktisches Gewerbesteuerrecht 2019

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Richtervorlage des Finanzgerichts Hamburg zurückgewiesen hat, wurden die bis dato durch die Finanzgerichte zurückgestellten Verfahren wieder aufgenommen und zu Entscheidungen geführt.

Auch durch den mit großer Spannung erwarteten Beschluss des GrS vom 25.09.2018 GrS 2/16 ist erhebliche Bewegung in die Beurteilung und Gestaltung von Fällen mit einer erweiterten Kürzung bei grundstücksverwaltenden Personengesellschaften entstanden.

Das Seminar 2019 nimmt diese Vielzahl von Entscheidungen der Finanzgerichte zum Anlass die sich abzeichnenden Auswirkungen der finanzgerichtlichen Entscheidungen für die Besteuerungspraxis zu untersuchen.

Gegenstand der Veranstaltung sind dabei nicht nur die bei Konzeptionierung vorliegenden Entscheidungen, sondern auch die in der Folgezeit ergangenen Entscheidungen.

Relevante Schwerpunkte der Veranstaltung bilden die gewerbesteuerlichen Besonderheiten der Hinzurechnung, der Kürzung, der Umwandlung sowie der Zerlegung.

Nachdem nunmehr auch der Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2019 veröffentlicht wurde, aus dem sich Änderungen des Gewerbesteuergesetzes ergeben, werden auch diese als Hinweis auf mögliche Änderungen der Rechtslage durch das Jahressteuergesetz 2019 im Rahmen der Veranstaltung dargestellt.

Gastspiel in der Landeshauptstadt Hannover, 9. November 2018

Im Jahr 2018 fand die in Köln beheimatete Veranstaltung „Praktisches Gewerbesteuerrecht“ außerplanmäßig auch in der niedersächsichen Landeshaupstadt statt.

Der Veranstalter trug damit dem Bestreben der in Niedersachsen beheimateten Steuerwissenschaft und Praxis Rechnung und leistete einen Beitrag zur Stärkung des Steuerstandortes Hannover.

Auch am Standort Hannover setzte sich der Kreis der teilnehmenden Personen aus Vertretern der Steuerabteilungen von Unternehmen, aus Bediensteten kommunaler Prüfungsdienste wie auch aus Teilnerhmerinnen und Teilnehmern aus der Beraterschaft zusammen.

Der Erfolg der Veranstaltung hat gezeigt, dass der Steuerstandort Hannover nicht unterschätzt werden sollte. Zugleich sind zeigt der Zuspruch, dass das Thema Gewerbesteuerrecht in der Praxis von erheblicher Bedeutung ist, so dass auch in den kommenden Jahren über eine zweite Veranstaltung an einem anderen Standort nachzudenken ist.

Praktisches Gewerbesteuerrecht 2018

Am 06. Juli 2018 richtet die Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. in Köln die Tagung „Praktisches Gewerbesteuerrecht“ aus.

Auftakt der inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Gewerbesteuer bildet  das Thema Verlustnutzung.

Schwerpunkt der Veranstaltung sind die neueren Entwicklungen auf dem Gebiet der Hinzurechnungen und Kürzungen.

Praktisches Gewerbesteuerrecht 2017

Am 30. Juni 2017 findet erneut die Veranstaltung „Praktisches Gewerbesteuerrecht“ der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. in Köln statt.

Die in diesem Jahr richtet die Veranstaltung ein besonderes Augenmerk auf das Thema Verluste.

Praktisches Gewerbesteuerrecht 2016

Für das Seminar „Praktisches Gewerbesteuerrecht“ konnte Herr Richter am Finanzgericht Dr. Christian Graw als dritter Referent gewonnen werden.

Herr Dr. Graw ergänzt das bisherige Referentteam durch seine Expertise im Bereich der gewerbesteuerlichen Auswirkungen von Umwandlungsvorgängen und deren Folgewirkungen bei späteren Ereignissen.