Geschützt: § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG: Das Tatbestandsmerkmal Gesellschafter oder Genosse setzt keine Mindestbeteiligungsquote voraus Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anzuschauen, geben Sie bitte Ihr Passwort unten ein: Passwort: Artikel teilen .. LinkedIn Twitter Facebook Email